Beratungslehrerin
Theresa Vahle
(Kontakt über das Sekretariat 04284 - 2251)
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Schulsozialarbeiter
Wolfgang Wietfeldt-Sittinger
Telefon 04284 - 347956
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Beratungslehrerin und Schulsozialarbeit

In Schule leben und lernen heißt auch sich mit Konflikten und Problemen auseinanderzusetzen. Dabei ist es Aufgabe der Beratungslehrkraft zusammen mit Ratsuchenden die Klärung eines Problems herbeizuführen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht dabei im Mittelpunkt.

Die Beratungslehrkraft kann aktiv werden, wenn…

… Schülerinnen und Schüler sich einzeln oder als Gruppe an sie wenden,

… Eltern Kontakt aufnehmen,

… Lehrkräfte wegen einzelner Schüler oder Schülergruppen Kontakt aufnehmen.

 
   
  1. Beratung ist freiwillig    

Beratung ist ein Angebot, das alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte der Schule annehmen können. Der Ratsuchende kommt also aus eigenem Antrieb, weil er mit einer Situation unzufrieden ist und eine Änderung anstrebt. Es darf kein Zwang zur Beratung bestehen.

  1. Beratung ist vertraulich

Um eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung zu schaffen, ist die Beratungslehrkraft zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Ratsuchenden bestimmen, welche Informationen weitergegeben werden dürfen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Schweigepflichterlasses.

  1. Beratung ist unabhängig

So wie der Ratsuchende in eigener Verantwortung entscheidet, ob er Hilfe in Anspruch nehmen möchte, so braucht auch die Beratungslehrkraft die Möglichkeit, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben unabhängig von Vor- und Nachteilen durch die Beratungstätigkeit und frei von Weisungen oder persönlichen Verpflichtungen handeln zu können.

Der Ratsuchende setzt die gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritte eigenständig um.

  1. Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur

 Die Beratungslehrkraft muss die Verantwortungsstruktur in der Schule beachten, das heißt, sie darf nicht in Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder eingreifen (z.B. Aufgabenbereiche der Schulleitung, der Klassen- und Fachlehrer sowie weiterer Funktionsträger).

Aufgaben des Beratungsdienstes

In folgenden Bereichen kann sich der Ratsuchende an die Beratungslehrkraft wenden:

  1. Einzelfallhilfe

                Schüler/-innen

  • Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
  • Probleme mit Mitschülern
  • Probleme mit Lehrkräften
  • private Probleme (z.B. Trennung der Eltern, Tod, Leistungsdruck, Liebeskummer)

              Eltern, Lehrkräfte

  • Probleme der Eltern mit Lehrkräften oder ihren Kindern
  • Schullaufbahnberatung
  • Probleme von Lehrkräften mit einzelnen Schülern oder Schülergruppen
  • Vermittlung von externen Beratungsstellen bzw. therapeutischen Einrichtungen
  1. Beratung von Gruppen
  • Konflikte innerhalb einer Gruppe
  • Ausgrenzung eines Einzelnen (Mobbing)
  • Unterstützung auf Elternabenden
  1. Übergreifende Aufgaben
  • Mitarbeit beim Buslotsenprojekt
  • Durchführung von Befragungen
  • Mitwirkung bei der Zusammensetzung von Klassen
  • Zusammenarbeit mit den Sozialpädagogen/ Berufsberatern
  • Mitentwicklung eines Streitschlichterprogramms
  1. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
  • Jugendamt Rotenburg
  • Schulpsychologischer Beratungsdienst
  • Kinderschutzbund Niedersachsen
  • Therapeutische Einrichtungen bzw. Beratungsstellen (z.B. Pro Familia)
  • Gesundheitsamt Rotenburg
  • Drogen-/Suchtberatungsstelle
  • Vermittlung von Einrichtungen bei besonderen Lernschwierigkeiten

Kontaktaufnahme zum Beratungsdienst

  • Die Kontaktaufnahme zur Beratungslehrkraft kann direkt, telefonisch (über das Sekretariat) oder schriftlich erfolgen.
  • Die Beratungslehrkraft bietet feste Sprechzeiten an, in denen sie in einem speziellen Beratungsraum aufgesucht werden kann.
  • Der Ratsuchende sollte sich stets aus eigenem Antrieb an die Beratungslehrkraft wenden.
  • Der Beratungsdienst steht allen Schulmitgliedern zur Verfügung.

Bekanntmachung des Beratungsdienstes

  • Auf das Angebot des Beratungsdienstes wird in Form eines Infoblattes am schwarzen Brett und auf der Schulhomepage aufmerksam gemacht.
  • Die Beratungslehrkraft stellt sich jedes Jahr persönlich in den neuen 5. Klassen vor.
  • Das Beratungsangebot wird auf den Informationsveranstaltungen für Eltern und Erziehungsberechtigte vorgestellt.
  • Die Beratungslehrkraft stellt sich bei der Schülervertretung  vor, so dass die Klassensprecher/-innen das Angebot in die Klassen weitertragen können.

Besondere Schwerpunkte

Meinen Schwerpunkt innerhalb dieses Beratungskonzeptes sehe ich überwiegend in der Einzelfallhilfe von Schülerinnen und Schüler. Dabei möchte ich besonderen Wert darauf legen, Ankerein Problem in einem größeren Kontext (systematisch) zu betrachten. So soll jeweils das Zusammenwirken der am Problem beteiligten Personen mit in Betracht gezogen werden (z.B. Mitschüler/-innen, Eltern, Lehrer).

Ein weiterer Schwerpunkt soll bei der Weiterführung des Buslotsenprojektes der Schule liegen. Dafür muss die Auswahl und Ausbildung von Buslotsen jedes Schuljahr organisiert werden. Zudem kann ich als Beratungslehrkraft den Buslotsen jederzeit als Ansprechpartnerin bei Problemen und Konflikten zur Verfügung stehen.

Damit Schülerinnen und Schüler lernen, auch selbstständig Probleme untereinander zu lösen, möchte ich den Aufbau und die Einführung eines Streitschlichterprogrammes an der Schule unterstützen und aktiv mitgestalten.

 

 Beratung an der Heinrich-Behnken-Schule

Beratungsanlass Zuständigkeit    
Erziehungsschwierigkeiten

Klassenlehrer/-innen, Beratungslehrerin, Schulsozialarbeiter, Schulleitung

   
Verhaltensauffälligkeiten Beratungslehrkraft, Schulleitung    
innerfamiliäre Probleme

Schulsozialarbeiter

   
Lernschwierigkeiten Lehrkräfte, ROBUS    
Unterstützung der Schülervertretung SV-Berater    
Berufsberatung Wirtschaftslehrer/-innen, Berufsberater (extern)    
Sozialtraining Schulsozialarbeiter    
Buslotsenprojekt (siehe Konzept) Beratungslehrkraft