Schulanmeldungen 24
Schulanmeldungen
Mittwoch 24.04. 8:00-15:00 Uhr
Donnerstag 25.04. 8:00-15:00 Uhr
Freitag 26.04. 8:00-14:00 Uhr
Es findet ein kurzes Anmeldegespräch statt.
Bitte bringen Sie das Zeugnis mit.
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Jahrgang 8
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Unsere Schule

Ein Ort zum Lernen & Leben

Wir sind eine Oberschule für die Klassen 5-10. Wir kümmern uns! Ganztagsunterricht, Schulstunden mit 80 Minuten Länge,  Projektunterricht, Mittagessen in der Schule, Lernzeit in den Mittagsstunden und Nachmittagsangebote sind einige unserer besonderen Merkmale.


Wir zählen alle


Lernen mit Zeit


Voneinander lernen

Hygienekonzept der Heinrich-Behnken-Schule

Stand 27.08.2020

In unserer Schule steht der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten an allererster Stelle. Aus diesem Grunde sind die nachfolgend aufgeführten Regularien unbedingt und ausnahmslos zu beachten!

Alle Verstöße werden geahndet, ggf. können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Dieser Hygieneplan basiert auf dem Niedersächsischen Rahmenhygieneplan „CoronaSchule“ (https://www.mk.niedersachsen.de/download/157701/Niedersaechsischer_Rahmen-Hygieneplan_Corona_Schule_05.08.2020.pdf) und ist an die durch die Corona-Pandemie bedingten Erfordernisse angepasst. Alle Beschäftigten der Schule und alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an der Schule arbeitenden Personen sind angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten.

Bitte beachten Sie:

Unabhängig von Krankheitssymptomen dürfen Sie in folgenden Fällen die Schule nicht betreten:

  • Wenn Sie einSARS-CoV-2-positives Testergebnis haben.
  • Wenn Sie engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.
  • Wenn Sie aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren. Dann müssen Sie sich beim Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.

Jede Lehrkraft, die an einem Schultag den ersten Präsenzunterricht mit einer Klasse durchführt, hat die Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler über die Einhaltung der Hygiene-und Abstandsregeln zu belehren. Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der erstmalig am Präsenzunterricht teilnimmt, muss von der Lehrkraft ebenso belehrt werden. Die Beachtung der hier aufgeführten Regeln und Maßnahmen zur Vermeidung von Einschränkungen des Unterrichtsangebotes oder von Schulschließungen sind aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemiesituation von besonderer Bedeutung!

Der Schulbetrieb startet im Schuljahr 2020/21 im Szenario A. Dieses beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülerinnen innerhalb einer Lerngruppe zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben.

Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht betreten. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur    Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  •  Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
  • Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichtszeitwird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, im Erste-Hilfe-Raum isoliert. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Sorgeberechtigten sind von der betreuenden Lehrkraft bzw. dem Erste-Hilfe-Beauftragten auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.

Meldepflichten

Das Auftreten einer Infektion mit dem COVID-19-Virus ist der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen. Aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht gilt dieses auch im Verdachtsfall. Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet bei Personen mit jeglichen COVID-19-typischen Symptomen (z. B. Atemwegserkrankungen jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn) UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19, d. h. Aufenthalt am selben Ort (z. B. Betrieb, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis).

 

Besuch durch Externe

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen (z. B. Sorgeberechtigte). Alle Externen melden sich zunächst unter Hinterlegung ihrer Kontaktdaten im Sekretariat (vorab telefonisch) an. Schulfremde Personen müssen über die wichtigsten Maßnahmen zur persönlichen Hygiene durch die Besuchten informiert werden. An den Eingängen werden Informationen zum Infektionsschutz ausgehängt.

 

Allgemeine Hinweise zur persönlichen Hygiene

Das Einhalten von Hygiene-und Abstandsregeln, insbesondere die Händehygiene und der Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen, sind mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren und einzuüben. Das neuartige Coronavirus wird hauptsächlich über Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. In erster Linie erfolgt die Ansteckung über die Schleimhäute, daher vermeiden Sie, sich ins Gesicht zu fassen. Darüber hinaus kann eine indirekte Übertragung über Hände, die dann mit Mund-oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt kommen, nicht ausgeschlossen werden. Außerhalb von allgemeinen Unterrichtsräumen und den eigenen Büros ist auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen zu tragen, da hier nicht sicher der Mindestabstand zu anderen Kohorten sichergestellt werden kann. Bei Einzelnutzung von Räumen muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Verwendung von Visieren anstelle von Mund-Nasen-Bedeckungen ist nicht zulässig. Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich führt, darf das Schulgelände nicht betreten (als Sicherheit halten wir im Sekretariat Einmalmasken vor). Das hierdurch bedingte Fehlen ist unentschuldigt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht wird dringend empfohlen ist aber nicht verpflichtend. Auch wenn Sie sich mit Mund-Nasen-Schutz und/oder Infektionsschutzhandschuhen ausstatten, müssen Sie alle Hygieneverhaltensvorschriften einhalten! Zu Personen der anderen festgelegten Kohorten soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern gilt ebenso zwischen Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schulen, Sorgeberechtigten und Besucherinnen und Besuchern. Das Abstandsgebot der Lehrkräfte untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern ist einzuhalten, wo immer es möglich ist.

 

Vorgaben für den Unterricht

Jede Lehrkraft muss in einem Sitzplan namentlich dokumentieren, an welchem Platz welche Person sitzt. Diese Sitzordnung muss für jeden Unterricht eingehalten werden, Veränderungen sind zu erfassen. Wir empfehlen, keine Veränderung der Sitzordnung vorzunehmen. Die Dokumentation des Sitzplanes wird von der Lehrkraft als Kopie im Sekretariat abgegeben, Änderungen dazu sind unverzüglich nachzureichen.  

In einem Infektionsfall muss der Sitzplan dem Gesundheitsamt unverzüglich eingereicht werden, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Klassen und Erziehungsberechtigten werden über die Homepage und I-Serv über alle wichtigen Änderungen und Vorgaben informiert. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde, ist eine Stoß-lüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Die Lehrkraft sorgt für die vorgegebene Lüftung des Raumes. Wir empfehlen dringend, die Türen während des Unterrichts offen zu halten. In das Lüftungskonzept sind auch die Flure einzubeziehen. Computermäuse und Tastatur sind von den Benutzerinnen und Benutzer nach jeder Benutzung selbst mit Reinigungsmitteln zu reinigen, die extra für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden und in jedem Klassenraum vorhanden sind. Die Lehrkraft sorgt für die Durchführung der Reinigung.

Vorgaben für nicht-regulären Unterricht

Es können Kohorten übergreifende Lerngruppen angeboten werden (z.B. für Nachschreibetermine oder im Ganztagsbereich), wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowohl beim Betreten und Verlassen des Unterrichtraums als auch während des Unterrichts zwischen den Schülerinnen und Schülern der Kohorten eingehalten wird. Die Dokumentation dieser vom regulären Unterricht abweichenden Veranstaltungen ist von der jeweiligen Lehrkraft zu erstellen und drei Wochen aufzubewahren.

Vorgaben für die Pausen

Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Pausen nach Möglichkeit an die frische Luft gehen, ein Verbleiben in den Klassenräumen ist erlaubt, wenn die verantwortliche Lehrkraft ebenfalls im Unterrichtsraum als Aufsicht verbleibt. Der Schulhof wird in unterschiedliche Pausenbereiche eingeteilt. Jeder Jahrgang hat einen eigenen Pausenbereich. Jede Lehrkraft holt ihre Lerngruppe vor Unterrichtsbeginn aus dem Pausenbereich persönlich ab. Dies erfolgt auch zu den Anfangszeiten. Bei Regenpausen stehen die Jahrgängen getrennte Innenbereiche zur Verfügung. Die Jahrgänge 9 und 10 dürfen in ihren Klassen bleiben.

Die Pausenaufsichten müssen die Einhaltung der hygienerelevanten Vorschriften (insbesondere die Nutzung der Toiletten kontrollieren). In die Toilettenräume müssen die Personen einzeln eintreten, am Eingangsbereich der Toiletten sind Hinweistafeln aufgehängt, die die maximale Nutzerzahl angibt. Die jeweilige Außentür bleibt nach Möglichkeit geöffnet, um zu vermeiden, dass sich mehrere Personen im Vorraum aufhalten. Innerhalb der Kabinen sind die Personen vergleichbar mit dem Spuckschutz im Einzelhandel geschützt. Den vor und in den Toilettenräumen aufgehängten Hinweisen, z. B. zum richtigen Händewaschen, ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Das aufsichtführende schulische Personal achtet verstärkt darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens-und Hygieneregeln insbesondere in den WC-Anlagen einhalten und sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in dem Bereich aufhalten.

Infektionsschutz im Schulsport

Die sportliche Betätigung muss zum Schutz vor Corona-Infektionen verantwortungsvoll erfolgen; die Lehrkräfte erklären die jeweiligen Regeln für den durchgeführten Sportunterricht.

Infektionsschutz bei der Ersten Hilfe

An erster Stelle steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt werden. Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos für den Ersthelfenden und die hilfebedürftige Person sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wenn direkter körperlicher Kontakt nötig ist, sollten Ersthelfende Einmalhandschuhe tragen. Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung kann die Beatmung unterbleiben, die isolierte Herzdruckmassage ist dann ausreichend. Nach der Erste-Hilfe-Leistung sollten die Hände gründlich gewaschen und optimaler Weise ergänzend desinfiziert werden. Hierfür wird Händedesinfektionsmittel bereitgestellt.

Mensabetrieb und Ganztag

Die Ganztagsangebote von 14.00 bis 15.30 Uhr können im ersten Halbjahr 2020/2021 freiwillig angewählt werden. Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme in den Jahrgängen 5-8. Die Jahrgänge 9 und 10 werden in ihren Profilen am Nachmittag unterrichtet.

Der Mensabetrieb erfolgt also mit Einschränkungen bezüglich der Schülerzahlen. In der Mensa gelten besondere Hygienebedingungen, die das Mensapersonal mit dem Schulträger vereinbart und festlegt. Die SuS bewegen sich in der Mensa nach dem Einbahnstraßenprinzip. Das Essen erfolgt innerhalb einer Kohorte.

Konferenzen und Versammlungen

Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind zulässig, sollen jedoch auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dienstbesprechungen finden in der mensa statt. Fachkonferenzen und Fachdienstbesprechungen können auch per Videokonferenz erfolgen. Dies gilt auch für Elternsprechtage etc. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Reinigung der Schule

Die Reinigung der Schule erfolgt wie bisher auch mit Personal, das durch den Schulträger gestellt wird, in der bewährten Form. Zusätzlich werden am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Toilettenräume sowie die Türklinken und Handläufe am Schulvormittag zusätzlich einmal gereinigt. In den Klassenräumen befinden sich Desinfektionsmittelspender und Mikrofasertücher. Bei Gebrauch von digitalen Geräten werden diese damit durch die SuS unter Aufsicht einer Lehrkraft gereinigt. Desinfektionsmittel, Seifen und Einmalhandtücher werden laufend durch das Reinigungspersonal kontrolliert und aufgefüllt.

 

Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen

Alle Personen, die einer Risikogruppe angehören, können auf der Grundlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes vom Präsenzunterricht freigestellt werden. Diese vulnerablen Personen werden dann über Home-Office bzw. Home-Learning eingebunden. Schwangere können grundsätzlich im Präsenzunterricht unter Einhaltung der Hygieneregeln eingesetzt werden.

Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, werden ebenfalls wieder uneingeschränkt im Präsenzunterricht eingesetzt. Gleiches gilt für alle Personen, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Im Folgenden sind die Hygieneregeln in Kürze wiedergegeben:

  1. Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude sowie an der Bushaltestelle und in den Schulbussen ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen.
  1. Im Unterrichtsraum gelten die Abstandsregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zurzeit im Unterricht nicht vorgesehen (Ausnahme bilden die Kooperativen Lernformen, dort ist das Tragen einer Maske angeraten).
  1. Alle ca. 45 Minuten werden die Unterrichtsräume stoßgelüftet.
  1. Besuche in der Schule sind nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Alle Besucher melden sich vorab telefonisch im Sekretariat an. Name und Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit des Besuchs werden notiert. Von spontanen Besuchen in der Schule bitten wir abzusehen.
  1. In den Toilettenräumen dürfen sich maximal zwei Personen zur gleichen Zeit aufhalten.
  1. Persönliche Gegenstände (Stifte, Trinkflaschen etc.) sollten nicht mit anderen geteilt werden.
  1. Digitale Geräte, die im Unterricht genutzt werden, werden nach dem Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt (dies steht in jedem Raum zur Verfügung).
  1. Alle Schülerinnen und Schüler benutzen die ihnen zugewiesenen Ein- und Ausgänge sowie die den Jahrgängen zugewiesenen Pausenbereiche.
  1. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist auf die 1,5 Meter Abstandsregel zu achten.
  1. Der Schulkiosk bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
  1. Es findet kein verpflichtender Ganztag in den Jahrgängen 5 bis 8 statt. Schülerinnen und Schüler melden sich freiwillig zur Teilnahme an den ausgeschriebenen oLg´s an.
  1. In der Mensa sind das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie die Abstandsregel einzuhalten. Bitte den ausgewiesenen Wegen folgen und nur die ausgewiesenen Plätze an den Tischen einnehmen.
  1. Die Toilettenräume werden regelmäßig durch das Reinigungspersonal gereinigt. Auch während des Schultages.
  1. Im Lehrerzimmer sowie in der Verwaltung achten wir auf die Abstandsregeln und tragen ggf. Mund-Nasen-Schutz.
  1. Bei Krankheitsanzeichen werden SuS mit Mund-Nasen-Schutz im Krankenzimmer isoliert, die Eltern informiert und darauf hingewiesen, dass ein Arztbesuch erforderlich scheint.
  1. SuS, die zu einer Risikogruppe gehören, können nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung im Homeoffice arbeiten und werden von der Klassenlehrkraft betreut.
  1. An allen stark frequentierten Bereichen im Schulgebäude befinden sich Desinfektionsspender.
  1. In den Toilettenräumen wird durch das Reinigungspersonal für ausreichend Handwaschmöglichkeiten (Seife und Einmalhandtücher) gesorgt. Dies wird 2x täglich kontrolliert.
  1. Im Sportunterricht wird bis auf Weiteres auf Kontaktsportarten verzichtet. Gesonderte Hygienemaßnahmen werden auch dort Beachtung finden (Nutzung von Sportgeräten, Umkleidekabinen etc.).
  1. Tagesfahrten mit einzelnen Klassen oder Jahrgängen können stattfinden, Mehrtagesfahrten sind bis auf Weiteres nicht möglich.
  1. Im Sekretariat wird das Besucherbuch und ein Ordner mit Klassen-, Raum- und Teilnehmerlisten geführt.

Donnerstag, 15. Februar 2024 14:15

NaWi - Tag 2024 - Grundschüler besuchen die HBS

Die Schülerinnen und Schüler lernen gleich drei neue Fächer an diesem Tag kennen: Physik, Chemie und Biologie.

Warum sind diese Fächer neu für die 4. Klässler?

Sie haben in der Grundschule das Fach Sachunterricht, in welchem sie schon Themen aus den frei einzelnen Fächern kennenlernen. (z.B. Thema IGEL, Thema FEUER usw.)


Mittwoch, 20. Dezember 2023 09:10

Begehrte Plätze früh suchen

Ausstellung: Selsinger Oberschüler zeigen Eindrücke aus ihren Betriebspraktika

Von Lutz Hilken (Zevener Zeitung 19. Dezember 2023)

Das dreiwöchige Betriebspraktikum ist eine wichtige Erfahrung für die Neuntklässler der Oberschule in Selsingen. Positiv wie negativ. Diese an künftige Praktikanten aus jüngeren Jahrgängen weiterzugeben, ist Ziel einer Ausstellung in der Schule.

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Donnerstag, 23. November 2023 10:08

Fremdsprache im Rollenspiel

Wie Selsinger Oberschüler mit Alltagssituationen im Ausland umzugehen lernen

Bei der Polizei in New York eine Anzeige erstatten? Und dann noch auf Englisch? Diese und andere Aufgaben lösen Achtklässler der Oberschule Selsingen mit praxisnahen Rollenspielen im „Sprachendorf“. Die Jugendlichen bewältigen diverse Situationen.
 
Von Lutz Hilken (Zevener Zeitung 22. November 2023)
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Donnerstag, 16. Februar 2023 16:25

Was Arbeitgeber von Azubis erwarten

Ausbildungsmesse mit 15 Betrieben in der Selsinger Oberschule gibt Neuntklässlern Orientierung

Von Lutz Hilken (Zevener Zeitung 12. Februar 2023)

Was tun nach dem Schulabschluss? Eine Berufsausbildung beginnen? Und wenn ja: welche? Bei einer Ausbildungsmesse in der Selsinger Oberschule knüpfen Neuntklässler erste Kontakte mit Arbeitgebern. Die haben klare Erwartungen an ihre künftigen Azubis.

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Bevorstehende Termine

8 Mai
13 Mai
FK Nawi
13.05.2024 13:30 - 15:00
14 Mai
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14.05.2024 08:00 - 10:15

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